top of page

Beitragsordnung des MTB-Murgtal e.V.

Hier findest du die aktuelle Beitragsordnung unseres Vereins.

Diese Fassung wurde am 20. März 2023 auf Grundlage der überarbeiteten Satzung beschlossen.

Inhaltsverzeichnis

§1
Grundsatz
§5
Zahlungsform
§9
Änderungen

 
§2
Beitragspflicht
§6
Gebühren

 
§10
Vereinsaustritt

 
§3
Beschlüsse zum
Mitgliedsbeitrag
§7
Umlage

 
§11
Vereinskonto

 
§4
Höhe des
Beitrags
§8
Datenverarbeitung

 
§12
Abgabe an 
Verbände

§1 Grundsatz

  1. Die Regelungen in dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage in den §§6&7 der Ver- einssatzung in der Fassung vom 20. März 2023. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

  2. Dieses Dokument regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren. Sie kann nur vom Vorstand des Vereins geändert werden.

  3. Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 20. März 2023 in Kraft.

§2 Beitragspflicht

  1. Das Beitragsaufkommen ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Ver- eins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht pünktlich in vollem Umfang nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen. Jedes Vereinsmitglied hat daher einen jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

  2. Ehrenmitglieder sind grundsätzlich beitragsfrei. Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung.

§3 Beschlüsse zum Mitgliedsbeitrag

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitgliedseitrags.

  2. Die festgesetzten Beträge sind rückwirkend für das aktuelle Kalenderjahr gültig, in dem der Beschluss gefasst wurde. Die Differenz wird bis spätestens 4 Wochen nach Beschluss per SEPA-Lastschrift eingezogen. Die Mitglieder werden vorher benachrichtigt. Durch Beschluss des Vorstands kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§4 Höhe des Beitrags

  1. Die Mitglieder haben pro Kalenderjahr folgende Beiträge zu zahlen:

       – Familienmitgliedschaft 95,00 Euro

         Für Partner:in & max.3 im Haushalt lebenden Kinder < 18 Jahren.

         Ab dem 4. Kind müssen wir leider die Gesamtsumme anpassen, da wir pro aktivem Mitglied        Beiträge an den Verband abführen müssen, siehe §12 Abgaben an Verbände

         Pro weiteres Kind: + 10,00 €


       – Einzelmitgliedschaft 45,00 Euro

         Aktive Mitgliedschaft > 18 Jahre


       – Kinder- & Jugendmitgliedschaft 25,00 Euro

         Aktive Mitgliedschaft < 18 Jahre

    ​

       – Fördermitgliedschaft ab 30,00 Euro

         Passive Mitgliedschaft im Verein. Keine Ämter! Kein Stimmrecht! 

         Dafür Unterstützung 💚 für uns.

    ​

  2. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

  3. Neue Mitgliedschaften werden auch unterjährig zum Einzug gebracht.

  4. Für die Einstufung in der jeweiligen Mitgliedergruppe, insbesondere der Altersklasse, gilt das vollendete Lebensjahr) zum 31.12. des Vorjahres. Bei Neuaufnahmen gilt jedoch das Alter am Aufnahmetag.

  5. Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.

  6. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.

  7. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge, die an die Verbände abgeführt werden müssen, inkl. des Beitrags für den Versicherungsschutz für die private Radsportausübung des Badischen Radsportverbands (BRV), sowie die Beiträge für die Sportversicherung des Badischen Sportbunds Süd (BSB). Siehe auch §12. 

  8. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.11. erfolgt eine Berechnung von 0% des Beitragssatzes.

  9. Minderjährige Vereinsmitglieder werden mit Eintritt der Volljährigkeit automatisch als erwachsene Mitglieder im Verein geführt und betragsmäßig veranlagt. Die betroffenen Mitglieder werden rechtzeitig durch den Verein informiert. Ausnahmen können ggf. für Schüler oder Studenten gemacht werden. Dies liegt im Ermessen des Vorstands und ist zwingend durch eine entsprechende Bescheinigung des Bildungsträgers nachzuweisen.

  10. Upgrades (z.B. von Einzel- auf Familienmitgliedschaft) sind jederzeit möglich. Der Differenzbetrag für das laufende Jahr wird innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

  11. Downgrades sind wie Vereinsaustritte bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich. In begründeten Einzelfällen nach Absprache mit dem Vorstand.

§5 Zahlungsform

  1. Die Mitgliedsbeiträge und sonstige Gebühren sind mittels SEPA-Lastschriftverfahren zu zahlen.

  2. a)  Bei Einzug durch das SEPA-Lastschriftverfahren sind die Mitglieder verpflichtet, dem Vor- stand bei Aufnahme in den Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Erteilt ein Mitglied keine Einzugsermächtigung (ohne zwingenden Grund), ist der Verein berechtigt, den erhöhten Verwaltungsaufwand pauschal mit 10 Euro in Rechnung zu stellen.

    b)  Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. einer jeden Abrechnungsperiode (jährlich) auf das Beitragskonto des Vereins.

  3. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.11. erfolgt eine Berechnung von 0% des Beitrags- satzes für das noch laufende aktuelle Kalenderjahr.

  4. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten, je nach Bank belaufen sich diese auf 3 - 10 Euro.

  5. a)  Bei Mahnungen werden zusätzlich Mahngebühren von 10 Euro pro Mahnung erhoben.

    b)  Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.

§6 Gebühren

  1. Eine Aufnahmegebühr ist aktuell nicht vorgesehen.

  2. Für zusätzliche Vereinsangebote (z.B. Fahrtechnikkurse, Workshops, usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen vom Vorstand festzulegen sind. 

§7 Umlage

Eine Umlage ist aktuell nicht vorgesehen.

Projekte werden über Spenden und Sponsoring finanziert.

§8 Datenverarbeitung

Die Beitrags- und Gebührenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).

Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

§9 Änderungen

  1. Änderungen, welche die Höhe des Beitrags betreffen, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

  2. Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Vorstand.

§10 Vereinsaustritt

  1. Der Austritt aus dem Verein ist nur in schriftlicher Form möglich. 

  2. Die Frist für einen Austrittserklärung beträgt 12 Wochen vor Kalenderjahresende, also bis spätestens 30.09. ​(Siehe auch Satzung §7 Abs.2.)

  3. Falls ein Mitglied aus nachweisbar gesundheitlichen Gründen den Radsport nicht mehr ausüben kann, ist es ihm möglich, die Mitgliedschaft auch unterjährig in eine passive Mitgliedschaft umzuwandeln.

§11 Vereinskonto

MTB-Murgtal e.V.

IBAN: DE05 6619 0000 0010 6842 77

BIC: GENODE61KA1

Bank: Volksbank pur | Karlsruhe Baden-Baden e.G.

 

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt. 

§11 Abgaben an Verbände

Der MTB-Murgtal e.V. ist auch aus versicherungsrechtlichen Gründen an diverse Radverbände angegliedert. Für jedes aktive Mitglied des MTBM müssen jährliche Beiträge an diese abgeführt werden, die im MTBM-Mitgliedsbeitrag enthalten sind.

Die Verbandsbeiträge werden von diesem anhand des Alters erhoben:

​

– Kinder- und Jugendmitglieder 0 - ≤18 Jahren --> 13,92 €

- Aktive Mitglieder ≥18 Jahre --> 21,42 €

​

Zusätzlich wird pro Jahr ein Grundbeitrag von 150,00 € + Jugendbeitrag 35,00 € an den Verband fällig und an den Bezirk 4 (Offenburg/Baden-Baden/Rastatt) eine Jahresgebühr von 12,00 € + Jugendbeitrag 20,00 €.

​

Gerade die jährlichen Einzel-Mitgliedsbeiträge summieren sich sehr schnell. Bei aktuell 160 aktiven Mitgliedern entstehen Kosten von 3.200 - 3.500 €.

Rechenbeispiel Familienmitgliedschaft:

2 Erwachsene & 3 Kinder = 95,00 € an den Verein

2*21,42 € + 3*13,92 € = 84,60 € an den Verband

​

* FAIR DEAL * FAIR DEAL * FAIR DEAL * FAIR DEAL * FAIR DEAL * FAIR DEAL * FAIR DEAL * FAIR DEAL

Deshalb meldet auch z.B. bei Familienmitgliedschaften nur Mitglieder an, die aktiv am Vereinsleben teilnehmen können und wollen.

Bei allen anderen freuen wir uns über eine Fördermitgliedschaft.

bottom of page