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Ein Fahrrad heben

Teilnahmebedingungen

Auf dieser Seite findest du die Teilnahmebedingungen bzw. ein paar Verhaltensregeln unserer Touren.

§ 1 Absage oder Abbruch von Touren

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Durchführung einer

ausgeschriebenen Tour.

Der Guide | der/die Tourleiter:in (im nachfolgenden TL) ist jederzeit – auch kurzfristig –

berechtigt, die Tour ohne Angabe von Gründen abzusagen oder abzubrechen sowie

Teilnehmer:innen von der Teilnahme an der Tour auszuschließen.

§ 2 Aufgaben Guide | Tourleiter:in

(1) Sofern nichts anderes angegeben ist, besteht die Aufgabe des Guides | TL

ausschließlich darin, den Teilnehmer:innen den Weg zu zeigen sowie die Orientierung

abseits von öffentlichen Straßen und Wegen zu erleichtern. Die Teilnehmer:innen sind

sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass der Tourverlauf und die

Tourdauer, z.B. aufgrund von Witterungs- und Wegebedingungen, jederzeit – auch im

Verlauf einer Tour – Änderungen unterliegen können und sich insbesondere auch der

Zeitpunkt der Rückkehr nach vorne oder nach hinten verschieben kann.

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(2) Es ist nicht Verpflichtung des Guides | TL, die konditionellen oder fahrtechnischen

Fähigkeiten der Teilnehmer:innen zu beurteilen oder ihnen hierzu Ratschläge zu

erteilen.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Unsere Touren können mit jedem beliebigen Mountainbike gefahren werden, auch

mit einem eMTB.

Einzige Voraussetzung ist ein (E-)MTB in technisch einwandfreiem Zustand. Wir

empfehlen außerdem eine ausreichende Pannenausrüstung (u. a. Ersatzschlauch,

Flickzeug, Luftpumpe, Werkzeug, etc.)

​

(2) Auf allen Ausfahrten gilt eine Helmpflicht, d.h. der Helm wird von jedem

Teilnehmenden ohne Ausnahme während der gesamten Ausfahrt getragen. Wir

empfehlen allen Teilnehmer:innen für eine ausreichende Schutz- und

Sicherheitsausrüstung zu sorgen, d.h. den Witterungsbedingungen entsprechende

Kleidung und ggfs. angemessene Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe, Protektoren).

Alle Teilnehmer:innen haben selbst für eine ausreichende Verpflegung und Getränke

zu sorgen. (Soweit nicht anders angegeben.)

​

(3) Die Teilnehmer:innen müssen, sofern sie nicht von einem|einer Erziehungsberechtigten begleitet werden, das 18. Lebensjahr vollendet haben oder eine Vollmacht der Eltern vorweisen.

§ 4 Verhalten der Teilnehmer:innen

(1) Die Teilnehmer:innen sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Weg- und Sichtverhältnissen sowie dem persönlichen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise.

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(2 ) Alle Teilnehmer:innen haben ihre – vor allem konditionellen und fahrtechnischen – Fähigkeiten selbst einzuschätzen und ihre Fahrweise daran auszurichten. Die Teilnehmer:innen müssen insbesondere selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden mit dem Mountainbike fahren können; im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vorher zu besichtigen und/oder das Mountainbike zu schieben oder zu tragen.

​

(3) Alle Teilnehmer:innen haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die

Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten.

Darüber hinaus sind die DIMB Trail Rules einzuhalten; die DIMB Trail Rules können

unter www.dimb.de nachgelesen werden. Zu diesen gehört u.a. auf Waldwegen bzw.

Trails Rücksicht auf wandernde, reitende oder andere Waldnutzer:innen und

Verkehrsteilnehmer:innen, insbesondere Kinder, zu nehmen und diese nicht zu

gefährden.

​

(4) Die Teilnehmer:innen sind sich darüber im klaren, dass Mountainbiketouren mit

gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und

Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Die Teilnehmenden sind sich dabei insbesondere darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und  daraus resultierenden – auch schwersten – Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den – häufig auch wechselnden – Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem Verhalten Dritter ergeben.

Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition sowie Selbstüberschätzung oder unzureichende fahrtechnische Fähigkeiten der

Teilnehmenden können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen.

Weder der MTB-Murgtal e.V. noch der Guide | TL sind verpflichtet, für eine

Absicherung der Strecke zu sorgen oder auf Gefahren hinzuweisen.

§5 Verhalten bei Panne, Sturz oder Verletzung

(1) Bei einer Panne, einem Sturz oder einer Verletzung eines Teilnehmers wartet diegesamte Gruppe. Falls nötig, leistet die gesamte Gruppe Hilfe.

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(2) Nur an Stellen anhalten, an denen keiner gefährdet wird!

§6 Abmelden beim Verlassen der Gruppe

Bei z.B. vorzeitigen Ausstieg aus der Tour beim Guide | TL persönlich abmelden.​

§7 Aufzeichnen der Tour

Ihr dürft die Touren gerne für Eure privaten Zwecke auf GPS-Geräten aufzeichnen,

allerdings ist eine Veröffentlichung der Touren vom MTB-Murgtal e.V. nicht erwünscht.

Vielen Dank für Euer Verständnis!

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