Bildrechte im Verein
Bildrechte im Verein – Erwachsene Mitglieder
Im Rahmen von Kursen, Trainings, Ausfahrten und sonstigen Vereinsveranstaltungen werden regelmäßig Foto- und vereinzelt Videoaufnahmen zur Dokumentation des Vereinslebens angefertigt. Ein Teil dieser Aufnahmen wird den Mitgliedern vereinsintern über SWINDI zur Verfügung gestellt.
Der Zugriff auf Inhalte in SWINDI ist ausschließlich Vereinsmitgliedern vorbehalten.
Fotoalben von Einzelkursen und Einzelevents bleiben in der Regel für ca. 4–6 Wochen verfügbar. Inhalte aus regelmäßig stattfindenden Kursen oder Ausfahrten können bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres bereitgestellt werden.
Darüber hinaus kann der Verein vereinzelt ausgewählte Bildaufnahmen zur Darstellung des Vereinslebens auf der Vereinswebsite, in sozialen Medien, in Broschüren oder in Presseberichten verwenden.
Bildrechte im Verein – Kinder und Jugendliche
Auch bei Angeboten für Kinder und Jugendliche werden im Rahmen von Kursen, Trainings, Ausfahrten und sonstigen Vereinsveranstaltungen Fotoaufnahmen zur vereinsinternen Dokumentation angefertigt und über SWINDI bereitgestellt.
Bei reinen Kinderveranstaltungen erhalten ausschließlich die jeweiligen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Zugriff auf entsprechende Fotoalben. Diese Bereiche sind zusätzlich passwortgeschützt.
Fotos von Kindern und Jugendlichen, die im Rahmen allgemeiner Vereinsveranstaltungen entstehen, können – soweit sie Bestandteil der Veranstaltungsdokumentation sind – im jeweiligen vereinsinternen Album auf SWINDI für Vereinsmitglieder sichtbar sein.
Fotoalben von Einzelkursen und Einzelevents bleiben in der Regel für ca. 4–6 Wochen verfügbar. Inhalte aus regelmäßig stattfindenden Kursen oder Ausfahrten können bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres bereitgestellt werden.
Bildaufnahmen von Kindern und Jugendlichen werden grundsätzlich nicht auf der Vereinswebsite, in sozialen Medien, in Broschüren oder Presseveröffentlichungen veröffentlicht. Sollte in Ausnahmefällen die Veröffentlichung eines einzelnen Bildes vorgesehen sein, erfolgt dies ausschließlich nach vorheriger Vorlage des konkreten Bildes bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
Dabei achten wir besonders darauf, dass Kinder in der Regel nicht eindeutig erkennbar sind (z. B. Aufnahmen von hinten oder mit Helm).
Allgemeiner Hinweis zu Foto- und Videoaufnahmen
Aufgrund von Gruppensituationen, wechselnden Veranstaltungssituationen sowie der Vielzahl an Teilnehmenden kann der Verein organisatorisch nicht in jedem Einzelfall sicherstellen, dass einzelne Personen jederzeit und vollständig von Foto- oder Videoaufnahmen ausgenommen werden.
Dies gilt insbesondere bei größeren Gruppen oder Veranstaltungen, bei denen auch Mitglieder eigenständig Aufnahmen anfertigen.
Der Verein bemüht sich selbstverständlich um einen sensiblen Umgang mit entsprechenden Wünschen und wird diese im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten bestmöglich berücksichtigen.
Mitglieder bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigte, die keine erkennbare Abbildung wünschen, bitten wir, dies vor Beginn einer Veranstaltung mitzuteilen.
Für die Teilnahme an Vereinsangeboten setzen wir ein grundsätzliches Einverständnis mit vereinsinternen Fotoaufnahmen im beschriebenen Rahmen voraus. Die Einwilligung zur Verwendung von Bildaufnahmen im beschriebenen Umfang ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
